Vereine können digital zusammenkommen
Berlin / Kreis Coesfeld / Kreis Steinfurt. Vereine können, wenn sie dies möchten, ihre Mitgliederversammlungen künftig auch digital abhalten. Der Deutsche Bundestag hat diese Möglichkeit heute (9. Februar) im Vereinsrecht verankert.
„CDU und CSU haben das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann über den Erfolg beharrlicher Oppositionsarbeit. Endlich habe die Ampel die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt, stellt er fest. „Das ist eine echte Vereinfachung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit.“
Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Diese waren aber nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr nicht mehr möglich, wenn die Satzung das nicht hergab. „Zu lange hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte“, meint Henrichmann dazu.
Die Union hätte es begrüßt, wenn ein Vorstandsbeschluss für eine rein digitale Mitgliederversammlung gereicht hätte. Stattdessen ist dafür ein vorheriger Mitgliederbeschluss notwendig. „Das macht es in dem Fall zwar unnötig kompliziert“, bedauert der CDU-Innenpolitiker. Hybride Versammlungen, bei denen sich Mitglieder je nach Wunsch am Veranstaltungsort treffen oder digital zuschalten können, kann dagegen der Vorstand beschließen. Die Vereinssatzung muss in keinem Fall geändert werden.