Ampel steht vor Scherbenhaufen
Das Urteil aus Karlsruhe war eine krachende Klatsche für die Ampel. Wie es weitergeht angesichts der Haushaltsmisere? Wo die Ampel sparen will, welche Prioritäten sie setzt? Fragen, auf die es in dieser Sitzungswoche keine Antwort gab von Bundeskanzler Scholz. Außerdem in diesen BerlInfos: Beratungen über eine leichtere Rückführung und die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,
auch wenn die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 ausgefallen sind, stand diese Sitzungswoche, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dennoch ganz im Zeichen der Haushaltspolitik.
Das Karlsruher Urteil ist eine krachende Niederlage für die Ampel. Der Trickserei der Bundesregierung, Notlagen-Mittel freihändig umzuwidmen und in Form von Sondervermögen Selbstbedienungstöpfe einzurichten, haben die Richter ein Ende bereitet. Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Steuerzahler und für die Finanzstabilität der Bundesrepublik Deutschland. Die Ampel steht vor einen Scherbenhaufen und vor einer riesigen finanzpolitischen Herausforderung:
Sie muss einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 inklusive einer rückwirkenden Aussetzung der Schuldenbremse verabschieden.
Aller Voraussicht nach wird es der Ampel nicht gelingen, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen verfassungskonformen Haushalt 2024 zu verabschieden. Zu groß ist der politische Streit. Folglich muss sich die Bundesregierung auf eine vorläufige Haushaltsführung vorbereiten.
Die Ampel muss ihre mehrjährige Finanzplanung nach dem Urteil komplett überarbeiten.
Ich hatte die Erwartung, dass der Kanzler in seiner Regierungserklärung auf diese vier Baustellen eingeht und konkrete Politikmaßnahmen vorstellt. Dem war aber nicht so. In einem Video habe ich die zentralen Kritikpunkte zusammengefasst: Die Gemeinsamkeiten der Koalitionäre sind erschöpft, die Ampel ist am Ende.
Wer mehr über dazu erfahren möchte, dem empfehle ich das Papier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Sie räumt auf mit Ampel-Legenden, wie zum Beispiel der, dass die Union mit ihrer Klage Schuld an der Haushaltsmisere trage oder wir uns gar auf Kosten der Bundesregierung profilieren wollten: Mythen und Fakten zur aktuellen Haushaltslage.
Rückführungen sollen erleichtert werden – Auswirkungen voraussichtlich gering
Als Innenpolitiker war ich in dieser Woche besonders gefordert. Wir haben uns kritisch mit dem Ampel-Gesetz zur Verbesserung der Rückführung auseinandergesetzt, das dieser Sitzungswoche in erster Lesung im Deutschen Bundestag diskutiert wurde. So soll unter anderem die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams in Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit erhalten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten. Diese Maßnahme wurde bereits im Mai auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, erst jetzt – ein halbes Jahr später – beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Die Änderung ist nicht falsch, die quantitativen Auswirkungen dürften allerdings gering sein. Die Ampel selbst spricht in ihrem Gesetz von 600 zusätzlichen Rückführungen – viel zu wenig angesichts der Migrationslage.
Eine weitere Maßnahme: Bei Schleusern, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, wiegt das Ausweisungsinteresse künftig besonders schwer. Das erleichtert eine Abschiebung. Auch soll die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen erleichtert und unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung möglich werden. Auch das ist grundsätzlich positiv, allerdings muss diese Regel erst noch den Praxistest bestehen.
Eine Abschiebung soll bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren. Auch das ist eine notwendige und richtige Regelung. Daneben plant die Ampel eine Sammlung weiterer kleiner Einzelmaßnahmen, die auch zusammengenommen absehbar nur geringe Auswirkungen auf die Durchführung von Rückführungen haben werden.
Staatsbürgerschaft steht am Ende, nicht am Anfang gelungener Integration
Ebenfalls in erster Lesung haben wir als Innenpolitiker im Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts diskutiert. Im Kern will die Koalition die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft deutlich absenken. Darüber hinaus soll der Doppelpass generell zugelassen werden. Auch bei den Anforderungen an die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nimmt die Ampel Änderungen vor. Künftig soll gelten: Die betreffende Person muss zwar in Vollzeit erwerbstätig sein und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang gewesen sein. Eine Aufstockung mit Sozialleistungen wird hier jedoch anerkannt – und zwar für denjenigen, der eingebürgert werden soll selbst wie auch für dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Voraussetzung ist eine familiäre Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind.
Für die CDU/CSU Bundestagsfraktion gilt: Die Einbürgerung ist Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration. Wir freuen uns, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit Deutsche werden möchten. Wir freuen uns, wenn sie auf diesem Wege ein klares Bekenntnis zu Deutschland abgeben. Der Gesetzentwurf der Ampel genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht. Besonders kritisch sehen wir die Anpassungen bei der Lebensunterhaltssicherung. Für uns gilt: Eine volle Aufnahme von Arbeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen muss auf dem Weg zur Staatsangehörigkeit die Regel bleiben und darf nicht zur Ausnahme werden.
Haben Sie Fragen zu diesen oder anderen politischen Themen? Zögern Sie nicht, mich anzusprechen: marc.henrichmann@bundestag.de
Ihr Marc Henrichmann
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