IP-Adressen: Streit in der Regierung nutzt nur Tätern
Kreis Coesfeld / Kreis Steinfurt / Berlin. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann die Bundesregierung dazu auf, umgehend zu handeln und einen Gesetzentwurf vorzulegen.
„Die Luxemburger Richter haben Voraussetzungen definiert, nach denen eine begrenzte Speicherung von IP-Adressen zulässig ist“, stellt der CDU-Datenschutzexperte fest. „Die Ampel muss diesen Spielraum zügig nutzen, gerade um die vielen Fälle von Kindesmissbrauch zu bekämpfen“, erklärt er. „Der Streit in der Koalition hilft nur den Tätern“, kritisiert Henrichmann. Einen gut gemachten Gesetzentwurf werde er unterstützen, kündigt der Parlamentarier an.
Das EuGH habe deutlich gemacht, dass unter anderem zur Bekämpfung schwerer Kriminalität Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden können, bestimmte Daten zu speichern. Die Bundesregierung müsse umgehend prüfen, welche Möglichkeiten den Ermittlungsbehörden damit in die Hand gegeben werden können. „Stattdessen erleben wir bisher nur Streit zwischen SPD, Grünen und FDP, die sich aus ideologischen Motiven gegenseitig blockieren“, erklärt der CDU-Innenpolitiker und sieht hier besonders Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann in der Pflicht. Das von Grünen und FDP vorgeschlagene „Quick Freeze“-Verfahren greife in jedem Fall zu kurz.
Nach Angaben Henrichmanns rechnet das Bundeskriminalamt allein in diesem Jahr mit 120.000 Hinweisen ausländischer Dienste auf Kinderpornographie und Kindesmissbrauch im Internet. Vielen davon könnten die Strafverfolger nicht nachgehen, weil die Täter wegen fehlender Daten, vor allem IP-Adressen, nicht verfolgt werden können. „Das bedeutet tausendfaches Leid“, unterstreicht er. Hier nicht alle Möglichkeiten zu suchen, den Kriminellen ihr Handwerk zu legen, grenze für ihn schon fast an unterlassene Hilfeleistung.