Lüdinghausen: Ideen zur Freiflächen-Photovoltaik
Freiflächen-Photovoltaik sollte auch in Gebieten des Natur- und Landschafts möglich sein - sofern der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird. Geeignet seien Randgebiete der Borkenberge, entlang der Kreisstraße. Das schont landwirtschaftliche Flächen.
PRESSEMITTEILUNG DER CDU LÜDINGHAUSEN
"Umweltschutz und Energiegewinnung müssen sich nicht gegenseitig ausschließen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann bei einem Ortstermin in den Borkenbergen, zu dem die CDU-Ratsfraktion der Stadt und der Landwirtschaftliche Ortsverein Seppenrade eingeladen hatte. Mit dabei war auch Kreislandwirt Michael Uckelmann.
Es ging bei diesem Treffen um die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA), ein Thema, das schon länger die Verantwortlichen der Stadt und der Landwirtschaft beschäftigt.
Bei einer Bürgerversammlung im Sommer im CineMotion waren die Sorgen vieler Landwirte zu hören, dass zurzeit diese Anlagen nur in privilegierten Flächen entlang von Bahntrassen oder Autobahnen genehmigt werden. Und viele dieser Flächen, wie die geplante in Ondrup, verfügen über beste Bodenwerte, was den Landwirten sauer aufstößt.
„An den Randflächen der Borkenberge entlang der K 16 gibt es rund 60 Hektar Freiflächen, die für eine PV-FFA geeignet wären. Dann gingen keine Flächen zum Anbau von Nahrungsmitteln verloren“, sagte Ortslandwirt Antonius Vormann.
Er verwies auch auf ein Gutachten des Thünen-Institus aus Braunschweig hin. Dieses Institut, das auch die Bundesregierung berät, kommt zum Entschluss, dass täglich rund 50 Hektar Landwirtschaftsfläche verloren gehen. Deutschland müsse eine Vorreiterrolle in der nachhaltigen Bodennutzung einnehmen. Bis 2030 werden mehr als 200.000 Hektar für Siedlung und Verkehr sowie 100.000 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik benötigt.
Durch Aufforstungen oder Wiedervernässung von Mooren steigt die Zahl auf über 500.000 Hektar, dreimal so groß wie die Fläche des Saarlandes. Das Thünen-Institut spricht sich daher gegen eine reine Priviligierung von Freiflächen aus und empfiehlt wiedervernässte Moore oder Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, für die PV-FFA zu nutzen.
Kreislandwirt Michael Uckelmann überreichte Marc Henrichmsnn ein Positionspapier der Landwirtschaftskammer, mit Informationen zu den rechtlichen und technischen Grundlagen sowie den Leitlinien des WLV. Darin heißt es u.a. „Die Errichtung von PV-FFA muss auch auf Flächen möglich sein, die dem Natur- und Landschaftsschutz dienen, sofern der Schutzzweck dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Dieses gilt auch für Flächen, die zum Beispiel durch das Insektenschutzpaket, mit Bewirtschaftungsauflagen verbunden sind.
„Wir müssen Kriterien entwickeln und finden, was geht. Ich werde mit den CDU-Mitgliedern im Umweltausschuss sprechen , damit sie einen Antrag in den Ausschuss einbringen. Denn diese Thematik betrifft ja nicht nur die Borkenberge, sondern könnte bundesweite Wirkung zeigen“, sagte Henrichmann.