Marc Henrichmann MdB

Schuldenbremse gestärkt

Berlinfos - Mein Newsletter aus Berlin

Das Urteil ist historisch: Der zweite Ampel-Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig, das Bundesverfassungsgericht schiebt Finanz-Tricksereien der Ampel einen Riegel vor. Die Schuldenbremse gilt! Außerdem in dieser Woche: Die Mittel des Rechtsstaats reichen nicht, um antisemitische Gewalt auf deutschen Straßen zu unterbinden. Die Union hat daher zwei Vorlagen für notwendige Gesetzesverschärfungen in den Bundestag eingebracht.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde, 

das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil für die Finanz- und Haushaltspolitik gesprochen. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung ist verfassungswidrig und nichtig. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir im April 2022 Klage eingereicht. Gut, dass das höchste deutsche Gericht unserer Auffassung gefolgt ist und den Finanzspielchen der Ampel einen Riegel vorgeschoben hat. Zusätzlich haben die Richter die uns wichtigen Haushaltsgrundsätze gestärkt. Dazu zähle ich insbesondere die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie die 2009 eingeführte Schuldenbremse. Das sind gute Nachrichten für eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik.

Verfassungsrichter lassen Ampel-Luftschlösser platzen

Worum ging es bei dem Rechtsstreit? Mit dem Gesetz zum Nachtragshaushalt 2021 wollte die Ampel nachträglich nicht genutzte Corona-Gelder in Höhe von 60 Milliarden Euro in einen Klima- und Transformationsfonds verschieben. Damit sollten in den kommenden Jahren teure Wahlversprechen und grüne Luftschlösser finanziert werden.

Glücklicherweise hat Karlsruhe diese Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.

Mit Philipp Amthor habe ich das Urteil und die Folgen eingeordnet. Das Video finden Sie hier.

Antisemitismus: Schärferes Strafrecht gegen Volksverhetzer und Terror-Anwerber

In den vergangenen Wochen erleben wir einen in der deutschen Nachkriegsgeschichte nicht dagewesenen Ausbruch antisemitischer Gewalt, von Hass und Anfeindungen gegen den Staat Israel und gegen Jüdinnen und Juden. Bedauerlicherweise hat sich gezeigt, dass die strafrechtlichen Sanktionen und ausländerrechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Rechtsstaats nicht ausreichen, um derartige Handlungen zu ahnden und zu unterbinden. 

Deshalb haben wir als CDU/CSU Bundestagsfraktion in dieser Woche zwei Vorlagen mit dringend notwendigen Gesetzesverschärfungen in den Deutschen Bundestag eingebracht: Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze sowie das Gesetz zur Beendigung des Aufenthalts und Verhinderung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer.

Beide Gesetzentwürfe greifen den Regelungsbedarf auf, den wir bereits in der vergangenen Woche in unserem Entschließungsantrag zur Vereinbarten Debatte Historische Verantwortung wahrnehmen – Jüdisches Leben in Deutschland schützen festgestellt haben: Im Strafrecht braucht es Anpassungen bei den Delikten der Volksverhetzung, des Landfriedensbruchs und der Sympathiewerbung für Terrororganisationen. Im Ausländerrecht wollen wir sicherstellen, dass antisemitische Ausländer nicht eingebürgert werden können und bei antisemitischen Straftaten unser Land wieder verlassen.

Im Einzelnen gehen wir folgende Punkte an: Wir wollen antisemitische Volksverhetzung als einen besonders schweren Fall definieren und dafür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten festlegen. Zudem hat sich bei den hass- und gewalterfüllten Demonstrationen der letzten Wochen gezeigt, dass erhebliche Strafbarkeitslücken beim Delikt des Landfriedensbruchs bestehen. Gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen müssen angemessen sanktioniert werden. Leider können gewalttätige Demonstranten ihre Ausschreitungen oftmals in der Deckung durch die Menge der Sympathisanten und Neugierigen ohne größeres Risiko begehen. Die aktiven Gewalttäter werden durch die umstehende Menge „abgeschirmt". Wir wollen deshalb zur früheren Fassung des § 125 StGB zurückkehren: Es soll für die Strafbarkeit ausreichen, Teil der feindseligen Menschenmenge zu sein, aus der heraus Personen bedroht oder angegriffen oder Sachen beschädigt werden. Darüber hinaus wollen wir die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für Terrororganisationen wieder einführen. Bisher ist nur die Werbung um Mitglieder oder Unterstützer strafbar.

Darüber hinaus machen wir Vorschläge, bestimmte ausländerrechtliche Vorschriften zu verschärfen. Bei einer Verurteilung wegen antisemitischer Straftaten soll ein Ausländer in der Regel ausgewiesen werden bzw. seinen Asyl- oder Schutzstatus verlieren. Darüber hinaus machen wir das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel zur Voraussetzung für eine Einbürgerung. Damit versperren wir Antisemiten den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Personen mit Doppelpass sollen ihre deutsche Staatsangehörigkeit bei schweren antisemitischen Straftaten verlieren.

Politische Bildung gegen den muslimischen Antisemitismus

Gesetzesverschärfungen sind das eine, Prävention gegen Antisemitismus ist das andere. Hier nimmt die Bundeszentrale für politische Bildung, für die ich als Berichterstatter im Innenausschuss zuständig bin, eine Schlüsselrolle ein. Ich habe deshalb den Präsidenten der Bundeszentrale aufgefordert, den Kampf gegen den muslimischen Antisemitismus zu verstärken und mit speziellen Bildungsangeboten Jugendliche zu erreichen, die in antijüdischen Milieus sozialisiert wurden.

Über die Antwort des Präsidenten der Bundeszentrale werde ich Sie auf dem Laufenden halten. Haben Sie weitere Fragen zu diesen oder anderen politischen Themen? Zögern Sie nicht, mich anzusprechen: marc.henrichmann@bundestag.de

Ihr Marc Henrichmann

Mehr über meine Arbeit finden Sie im Internet, bei FacebookInstagram und Twitter.